www.Abtreiber.com
 

Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

Home
News
Abtreiber
Abtreiber-Lobby
Kliniken
Anzeigen
...und danach
Visionen
Links

 

Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

Ein mildes Urteil

 

Sechs Monate Bewährung wegen illegaler Abtreibung


Das Amtsgericht hat einen Hattinger Gynäkologen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte einen Schwangerschaftsabbruch ohne Beratung vorgenommen.
Er habe doch nur ein Menschenleben retten wollen, beteuerte der Gynäkologe. Vor Gericht musste er sich gestern wegen der Tötung ungeborenen Lebens verantworten. Der Arzt hatte im Mai 2008 in seiner Hattinger Praxis einen Schwangerschaftsabbruch bei der 26-jährigen Patientin vorgenommen – ohne den vorgeschriebenen Beratungsschein.

Die Verhandlung vor dem Hattinger Amtsgericht offenbarte ein Drama. Ihr damaliger Freund, der selbst verheiratet ist, habe sie massiv bedroht, sagte die junge Duisburgerin unter Tränen. „Er wollte mir das Kind mit einem Messer aus meinem Bauch holen, wenn ich nicht abgetrieben hätte.” Sie habe den Bruch mit ihrer Familie gefürchtet. Die Muslimin erinnerte das Gericht an ihren religiösen und kulturellen Hintergrund: „Bei uns darf man erst schwanger werden, wenn man verheiratet ist.”

400 Euro gezahlt
Hilfe fand sie beim Hattinger Arzt, der seit Jahren die ganze Familie behandle. „Er ist wie mein zweiter Vater.” Fragen nach dem Beratungsschein habe es nicht gegeben. Ihr Freund sei für die Behandlung aufgekommen. „Ich habe 400 Euro gezahlt”, erinnert sich der 35-Jährige, der als Zeuge geladen war. „Cash.”

Der Gynäkologe, der erst nicht aussagen wollte, beteuerte, dass er nur abgetrieben habe, weil er Angst um die Frau hatte. „Es bestand Gefahr für Leib und Leben.”

Zulassung in Gefahr
Die Rechtfertigung konnte Richter Johannes Kimmeskamp nicht nachvollziehen. Er verurteilte den Arzt zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung. „Sie waren nicht in der Situation einer gegenwärtigen Gefahr.” Die Abtreibung habe auch mit Beratung noch innerhalb der Frist stattfinden können. Der Gynäkologe muss außerdem 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er muss auch um seine Zulassung fürchten.

Kimmeskamp kritisierte den Arzt auch für sein „taktisches Verhältnis zur Wahrheit.” Er hatte die Patientin eine Erklärung unterschreiben lassen, die seine Unschuld beweisen sollte. Wegen Verdunklungsgefahr erging deshalb ein Haftbefehl, der mit dem Urteil aufgehoben wurde.

Arzt ist kein Unbekannter
Der Arzt musste sich schon mehrfach vor Gericht verantworten. Zwei weitere Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und einer fehlgeschlagenen Cellulitis-Behandlung stellte das Gericht gegen die Zahlung höherer Beträge ein. Dazu kommen Privatklagen.

Quelle:WAZ: 16.9.2009
 

zurück

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit

auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"

                                                  Papst Johannes Paul II.

 
Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein
 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

Wichtiger Hinweis: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf dieser Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: " Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."
 

 

 

 

Zustelladresse:
Initiative Nie Wieder!
- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

E-Mail