www.Abtreiber.com
 

Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

Home
News
Abtreiber
Abtreiber-Lobby
Kliniken
Anzeigen
...und danach
Visionen
Links

 

Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

Anfrage an die Damen und Herren Verfassungsrichter:

Darf ein rechtswidriges Gesetz exekutiert werden?

 

 

Europäische Bürgerinitiative

ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE - IN DEUTSCHLAND e.V.

Cestarostraße 2   D-69469 Weinheim

Telefon:  0049(0)6201/292126  Fax:  0049(0)6201/292128 E-Mail:  ebi-d@buergerinitiative.org

EBI e.V. Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim

Herrn

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle

-Präsident des BVerfG

Schloßbezirk 3                                                     Dieses Schreiben erhielten

76131 Karlsruhe                                                        alle Verfassungsrichter!

                       

  

2. November  2010

Betreff:           Abtreibung ist rechtswidrig   

 

 

Grüß Gott, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle!

 

Am 25.2.1975, 30 Jahre nach Auschwitz, entschieden die Richter des Bundesver-fassungsgerichts (1 BvF 1/74),

daß auch das Leben noch nicht geborener Menschen durch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt sei.

Die damals von der sozialliberalen Bundestagsmehrheit eingebrachte Neuformulierung des  § 218 ff StGB, welche die Tötung noch nicht geborener Menschen bis zur 12. Schwangerschaftswoche  freigeben wollte, wurde vom BVerfG als grundgesetzwidrig erklärt.

 

Am 28.5.1993, 48 Jahre nach Auschwitz, bestätigten die Richter des Bundesver-fassungsgerichts abermals (2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92), daß die Tötung noch nicht geborener Menschen rechtswidrig sei.

Im  Leitsatz 4 des genannten Urteils betonte das BVerfG außerdem: „Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“

 

Am 8.6.2010, 65 Jahre nach Auschwitz, bestätigten die Richter des Bundesver-fassungsgerichts wiederum, daß die in Deutschland durchgeführte Tötung noch nicht geborener Menschen rechtswidrig sei (1 BvR 1745/06).

 

Mit diesem Hintergrund ist nicht zu verstehen, daß in Deutschland noch immer ein Gesetz exekutiert wird, § 218 ff StGB, welches nach Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig und demnach verfassungswidrig ist.

 

Ein  Gesetz, das rechtswidrig ist,

darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.

 

Daher fordert die „Europäische Bürgerinitiative zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde“ die sofortige Aufhebung des § 218 ff StGB wegen Rechtswidrigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Europäische Bürgerinitiative zum Schutze

des Lebens und der Menschenwürde e.V.

        (Klaus Günter Annen, 1. Vors.)


 

zurück

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit

auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"

                                                  Papst Johannes Paul II.

 
Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein
 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

Wichtiger Hinweis: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf dieser Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: " Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."
 

 

 

 

Zustelladresse:
Initiative Nie Wieder!
- Klaus Günter Annen -
Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

E-Mail