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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lügen über Lügen !!

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Bei der aktuell sehr emotional geführten öffentlichen Diskussion
um eine Änderung des § 219a StGB
- Werbung für die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen -
bedienen sich die Lebensfeinde vieler Lügen, um ihre Ziele zu erreichen:

1. straffreie Tötung ungeborener Kinder

2. straffreie Werbung für die Tötung ungeborener Kinder

Abtreibungsspezialistin Kistina Hänel aus Gießen ist nicht der Kopf dieser von den Abtreibungslobbyisten lange vorbereiteten "§219a Aktion", sondern eine willige Mitkämpferin, die sich gerne an die Spitze der menschenverachtenden Kampagne gesetzt hat und sich nun gerne als "neue Lichtgestalt" in und von den Medien feiern läßt.

 Kristina Hänel selbst sieht sich nicht als Abtreibungsbefürworterin,
obwohl sie

Kinder vor der Geburt tötet,

 
freiwillig und ohne Zwang,
 im Auftrage der Mütter,
gegen Bezahlung,
rechtswidrig,
aber
unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Wenn es nach Kristina Hänel ginge, sollte auch eine Bewerbung (sie nennt das "Information") der Abtreibungstötung straffrei möglich sein. Dafür kämpft sie zur Zeit ... das ist die erste Etappe!

Daß im Zusammenhang mit dem § 219a StGB von Kristina Hänel viele Lügen verbreitet wurden bzw. werden,
die natürlich gerne von den Abtreibungslobbyisten, FeministInnen aber auch Politikern ungeprüft übernommen wurden, ist sicher eine Methode,
um die KAMPAGNE  der Lebensfeinde zum Ziel zu führen.
 

Allerdings versteht die "Initiative Nie Wieder!" nicht, warum sich viele Staats-und Generalstaatsanwaltschaften samt den Justizministerien "so vorführen lassen".

Die Justiz kann mittlerweile auf viele Ermittlungsakten eingestellter Verfahren um den § 219a StGB zurückgreifen und könnte der Öffentlichkeit beweisen:

Informationen über den Schwangerschaftsabbruch
waren niemals Gegenstand der Verfahren.
Informationen über den Schwangerschaftsabbruch
wurden immer erlaubt und nicht verfolgt.

 Alles andere was behauptet wird sind Lügen!

Warum die Justiz solchen Lügen nicht widerspricht mag vielleicht daran liegen, daß die Lebensfeinde mittlerweile auch dort bereits
"das Sagen haben" ?!!

Hänel
wirft den Lebensfreunden/Lebensrechtlern außerdem vor, sie bedienten sich falscher und manipulierter Bilder.

Hänel
behauptet weiterhin, der § 219a StGB sei ein Relikt der Nazis, wobei verschwiegen wird, daß Demokraten bei der Reform des 218/219 StGB
einer Beibehaltung zugestimmt haben.

Wir fordern Frau Kristina Hänel auf,
nicht nur Lügen zu verbreiten sondern ihre Behauptungen mit Beweisen zu belegen!

 

Die "Initiative Nie Wieder" wird dafür sorgen,
daß den Geschichtsschreibern
alle Unterlagen zur Verfügung stehen werden, damit die Wahrheit über den Kampf
der Lebensfeinde gegen das Lebensrecht der unschuldigen ungeborenen Kinder, nicht verdunkelt wird!
Wir werden "Ross und Reiter" nennen!

 

Nachfolgend einige unsinnige Aussagen
und Behauptungen

 

Dumme und unsinnige Behauptung:
(Man muß nicht studiert haben, um die Absurdität und Verzerrung zu erkennen)
"Strengere Gesetze führen zu mehr Abtreibungen"

Das bedeutet doch auch, Frau Kristina Hänel:
Strengere Gesetze führen zu mehr Straßenverkehrstoten.
Strengere Gesetze führen zu mehr Einbrüchen.
Strengere Gesetze führen zu mehr Banküberfällen.
Strengere Gesetze führen zu mehr Gewalt.
Strengere Gesetze führen zu mehr Kindesmißbrauch.
Strengere Gesetze führen zu mehr Gewalt gegen Frauen.
Strengere Gesetze führen zu mehr ... ( kann  man endlos weiterführen)

Warum fordern Sie nicht direkt die
Abschaffung aller Gesetze ?
 

screenshot  "XING" vom 26.03.2018

 

Initiative "Nie Wieder!" zur
219-Kampagne der Tötungsbefürworter nach §218


Für den 26. Januar 2019 haben mehrere feministische Gruppen,
die nicht jedem Menschen das Menschenrecht auf Leben zugestehen wollen, zu einem bundesweiten Aktionstag aufgerufen.

  (screenshot twitter 20190125)

"Wir wollen den § 219a
und § 218 wegstreiken"


      
 (screenshot twitter 20190125)
So werden die Forderungen der kinderfeindlichen Protestler genannt.
Doch was bedeutet das?

§ 219a verbietet dem Kinderabtreiber, öffentlich sein Tötungsgeschäft zu bewerben.

§ 218 verbietet zwar die immer rechtswidrige Tötung des Kindes vor der Geburt, hält aber Ausnahmen bereit.


§ 219a
Bis 2017 hat die Initiative "Nie Wieder!" bei Verdacht eines Verstoßes gegen den
§ 219a Strafanzeigen der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft übersandt.
Die Staatsanwaltschaften haben in den allermeisten Fällen zwar das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 219a bestätigen können, aber in der Regel von einer Bestrafung aus verschiedensten Gründen abgesehen. Unter anderem wurde bei Löschung des inkriminierten Eintrags das Verfahren eingestellt.

In keinem der uns vorliegenden Strafanzeigen beanstandete die Staatsanwaltschaft eine Veröffentlichung von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch.

  (screenshot twitter 20190125)
Auch wenn Einträge noch so zwielichtig o. zweideutig waren und wenn man selbst daraus schließen konnte, daß der Mediziner auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt ... stellten die Staatsanwaltschaften das Verfahren ein.
In vielen Fällen wurde diese Entscheidungen von uns erfolglos beeinsprucht.

Nur wenn es sich bei dem Eintrag des Mediziners eindeutig um eine Werbung handelte, z.B. wenn bekannt gemacht wurde, daß er (der Mediziner) Schwangerschaftsabbrüche durchführt und
er zuvor abgelehnt hatte, diesen Werbepassus zu entfernen, schritt die Staatsanwaltschaft ein.
Zu Verurteilungen kam es dann seit 1995 bis heute u.W. in höchstens 5-7 Fällen.

Es ist eine billige und widerliche Lüge
 der kinderfeindlichen Protestler wenn sie behaupten,
die Kinderabtreiber dürften nicht informieren.


  (screenshot twitter 20190125)
Wo immer die Kinderabtreiberin Kristina Hänel
die Möglichkeit hat, ihre Lügen
über den §219a zu verbreiten, tut sie es.
Mittlerweile hat sie Übung. Die Abtreiberin hat sogar gelernt,
zu lächeln und zu lügen. Eine "MUSS"-Eigenschaft von Abtreibern?


  (screenshot twitter 20190125)
Viele Dokumente in unserem Archiv belegen
die unwahren Behauptungen der Lebensfeinde!


§ 218 StGB

Im § 218 StGB ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine rechtswidrige Kindestötung vor der Geburt für Mutter und Kinderabtreiber straffrei bleibt.
In Konfliktsituationen ist eine Beratung vorgesehen, die die Mutter für das Austragen des Kindes ermutigen soll.

Diesen äußerst wichtigen (zwar leider nicht konsequenten) Lebensschutzparagraphen wollen die kinderfeindlichen Protestler, wie den §219a, ebenfalls abschaffen. Das würde bedeuten, daß das Lebensrecht eines Kindes im Bauch seiner Mutter von deren Gutdünken abhängig ist.

Eine Mutter ist nicht mehr nur eine Lebensspenderin,

sondern sie soll frei entscheiden können,
ob ihr Kind getötet werden soll oder doch leben darf.

 Wo sind eigentlich die Väter,
die ihre Kinder dem Gutdünken der Mütter
schutzlos überlassen ?



 

 

Mit enormer Unterstützung
der Medien und sozialer Netzwerke
ist heute von den kinderfeindlichen Verbänden
der "Aktionstag 219a" ausgerufen worden.

  (screenshot twitter 20190126)
In mehr als 30 Städten wollen
Gegner der Menschenrechte für ALLE
sich für Frauenrechte einsetzen.
Dazu sollen auch gehören:

Das Mütter entscheiden dürfen sollen, ob ihr Kind,
rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei,
getötet werden soll oder leben darf
und
das die Kinderabtreiber dieses
Tötungsgeschäft
straffrei bewerben dürfen sollen.
(Feministinnen sprechen von Informationsrecht)

74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
fällt einem dazu nichts mehr ein!


 (screenshot twitter 20190126)

Eine Mutter, die wirklich liebt,
tötet ihr Baby nicht !

Ein Vater, der wirklich liebt,
läßt nicht zu,
daß sein Baby getötet wird !

 

 


 

 

 

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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Weinheim, 24.5.2018
Klaus Günter Annen