













Wo
eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht
voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu
be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen
menschlichen Holocaust gegeben.
Ronald Reagan
"Recht zum Leben" S.24/25 |
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Lügen über Lügen
!! |
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Bei der aktuell sehr emotional geführten
öffentlichen Diskussion
um eine Änderung des § 219a StGB
- Werbung für die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen -
bedienen sich die Lebensfeinde vieler Lügen, um ihre Ziele zu erreichen:
1.
straffreie Tötung ungeborener Kinder |
2.
straffreie Werbung für die Tötung ungeborener Kinder |
Abtreibungsspezialistin
Kistina Hänel aus Gießen ist nicht der
Kopf dieser von den Abtreibungslobbyisten lange vorbereiteten "§219a
Aktion", sondern eine willige Mitkämpferin, die sich gerne an die Spitze
der menschenverachtenden Kampagne gesetzt hat und sich nun gerne als "neue
Lichtgestalt" in und von den Medien feiern läßt.
Kristina Hänel
selbst sieht sich nicht als Abtreibungsbefürworterin,
obwohl
sie
Kinder vor der Geburt tötet,

freiwillig und ohne Zwang,
im Auftrage der Mütter,
gegen Bezahlung,
rechtswidrig,
aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
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Wenn es nach Kristina Hänel ginge, sollte
auch eine Bewerbung (sie nennt das "Information") der Abtreibungstötung
straffrei möglich sein. Dafür kämpft sie zur Zeit ... das ist die erste
Etappe!
Daß im Zusammenhang mit dem § 219a StGB von Kristina Hänel viele Lügen
verbreitet wurden bzw. werden,
die natürlich gerne von den Abtreibungslobbyisten, FeministInnen aber auch
Politikern ungeprüft übernommen wurden, ist sicher eine Methode,
um die KAMPAGNE der Lebensfeinde zum Ziel zu führen.
Allerdings versteht die "Initiative Nie Wieder!" nicht, warum sich
viele Staats-und Generalstaatsanwaltschaften samt den Justizministerien "so
vorführen lassen". |
Die Justiz kann mittlerweile auf viele
Ermittlungsakten eingestellter
Verfahren um den § 219a StGB zurückgreifen und könnte der Öffentlichkeit
beweisen:
Informationen über den
Schwangerschaftsabbruch
waren niemals Gegenstand der Verfahren.
Informationen über den
Schwangerschaftsabbruch
wurden immer erlaubt und
nicht verfolgt.
Alles andere
was behauptet wird sind Lügen!
Warum die Justiz solchen Lügen nicht widerspricht mag vielleicht daran liegen, daß
die Lebensfeinde mittlerweile auch dort bereits
"das Sagen haben" ?!!
Hänel wirft den Lebensfreunden/Lebensrechtlern außerdem vor, sie
bedienten sich falscher und manipulierter Bilder.
Hänel behauptet weiterhin, der § 219a StGB sei ein Relikt der Nazis, wobei
verschwiegen wird, daß Demokraten bei der Reform des 218/219 StGB
einer Beibehaltung zugestimmt haben.
Wir fordern Frau Kristina
Hänel auf,
nicht nur Lügen zu verbreiten sondern ihre Behauptungen mit Beweisen
zu belegen!
Die
"Initiative Nie Wieder" wird dafür sorgen,
daß den Geschichtsschreibern
alle Unterlagen zur Verfügung stehen werden, damit die Wahrheit über den
Kampf
der Lebensfeinde gegen das Lebensrecht der unschuldigen ungeborenen
Kinder, nicht verdunkelt wird!
Wir werden "Ross und Reiter" nennen!
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Nachfolgend einige
unsinnige Aussagen
und Behauptungen |
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Dumme und unsinnige
Behauptung:
(Man muß nicht studiert haben, um die Absurdität und
Verzerrung zu erkennen)
"Strengere Gesetze führen zu mehr Abtreibungen"
Das bedeutet doch auch, Frau Kristina
Hänel:
Strengere Gesetze führen zu mehr
Straßenverkehrstoten.
Strengere Gesetze führen zu mehr Einbrüchen.
Strengere Gesetze führen zu mehr Banküberfällen.
Strengere Gesetze führen zu mehr Gewalt.
Strengere Gesetze führen zu mehr Kindesmißbrauch.
Strengere Gesetze führen zu mehr Gewalt gegen Frauen.
Strengere Gesetze führen zu mehr ... ( kann man
endlos weiterführen)
Warum fordern Sie nicht direkt die
Abschaffung aller Gesetze ?
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screenshot "XING" vom
26.03.2018 |
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Initiative "Nie Wieder!" zur
219-Kampagne der Tötungsbefürworter nach §218 |
Für den 26. Januar 2019 haben mehrere feministische Gruppen,
die nicht
jedem Menschen das Menschenrecht auf Leben zugestehen wollen, zu einem
bundesweiten Aktionstag aufgerufen.

(screenshot twitter 20190125)
"Wir wollen den § 219a
und § 218 wegstreiken"

(screenshot twitter
20190125)
So werden die Forderungen der kinderfeindlichen Protestler
genannt.
Doch was bedeutet das?
§ 219a verbietet dem Kinderabtreiber,
öffentlich sein Tötungsgeschäft zu bewerben.
§ 218 verbietet zwar die immer rechtswidrige
Tötung des Kindes vor der Geburt, hält aber Ausnahmen bereit.
§ 219a
Bis 2017 hat die Initiative "Nie Wieder!" bei Verdacht
eines Verstoßes gegen den
§ 219a Strafanzeigen der jeweils
zuständigen Staatsanwaltschaft übersandt.
Die Staatsanwaltschaften haben in den allermeisten Fällen zwar das
Vorliegen eines Verstoßes gegen § 219a bestätigen können, aber in der
Regel von einer Bestrafung aus verschiedensten Gründen abgesehen. Unter
anderem wurde bei Löschung des inkriminierten Eintrags das Verfahren
eingestellt.
In keinem der uns vorliegenden Strafanzeigen beanstandete die
Staatsanwaltschaft eine Veröffentlichung von Informationen über den
Schwangerschaftsabbruch.

(screenshot twitter 20190125)
Auch wenn Einträge noch so zwielichtig o. zweideutig waren und wenn man
selbst daraus schließen konnte, daß der Mediziner auch
Schwangerschaftsabbrüche durchführt ... stellten die Staatsanwaltschaften
das Verfahren ein.
In vielen Fällen wurde diese Entscheidungen von uns
erfolglos beeinsprucht.
Nur wenn es sich
bei dem Eintrag des Mediziners eindeutig um eine Werbung handelte,
z.B. wenn bekannt gemacht wurde, daß er (der Mediziner)
Schwangerschaftsabbrüche durchführt und
er zuvor abgelehnt hatte, diesen Werbepassus zu entfernen, schritt die
Staatsanwaltschaft ein.
Zu Verurteilungen kam es dann seit 1995 bis heute u.W. in
höchstens 5-7 Fällen.
Es ist eine billige und
widerliche Lüge
der kinderfeindlichen Protestler wenn sie behaupten,
die Kinderabtreiber dürften nicht informieren.

(screenshot twitter 20190125)
Wo immer die Kinderabtreiberin
Kristina Hänel
die Möglichkeit hat, ihre Lügen
über den §219a zu verbreiten, tut sie es.
Mittlerweile hat sie Übung. Die Abtreiberin hat sogar gelernt,
zu lächeln und zu lügen. Eine "MUSS"-Eigenschaft von Abtreibern?

(screenshot twitter 20190125)
Viele Dokumente in unserem Archiv
belegen
die unwahren Behauptungen der Lebensfeinde!
§ 218 StGB
Im § 218 StGB ist festgelegt, unter welchen
Voraussetzungen eine rechtswidrige Kindestötung vor der Geburt für Mutter
und Kinderabtreiber straffrei bleibt.
In Konfliktsituationen ist eine Beratung vorgesehen, die die Mutter für
das Austragen des Kindes ermutigen soll.
Diesen äußerst wichtigen (zwar leider nicht
konsequenten) Lebensschutzparagraphen wollen die kinderfeindlichen
Protestler, wie den §219a, ebenfalls abschaffen. Das würde bedeuten, daß
das Lebensrecht eines Kindes im Bauch seiner Mutter von deren Gutdünken
abhängig ist.
Eine Mutter ist nicht mehr nur eine Lebensspenderin,

sondern sie soll frei entscheiden
können,
ob ihr Kind getötet werden soll oder doch leben darf.
Wo sind
eigentlich die Väter,
die ihre Kinder dem Gutdünken der Mütter
schutzlos überlassen ?

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Mit
enormer Unterstützung
der Medien und sozialer Netzwerke
ist heute von den kinderfeindlichen Verbänden
der "Aktionstag 219a"
ausgerufen worden.

(screenshot twitter 20190126)
In mehr als 30 Städten wollen
Gegner der Menschenrechte für ALLE
sich für Frauenrechte einsetzen.
Dazu sollen auch gehören:
Das Mütter
entscheiden dürfen sollen, ob ihr Kind,
rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei,
getötet werden soll oder leben darf
und
das die Kinderabtreiber dieses
Tötungsgeschäft
straffrei bewerben dürfen sollen.
(Feministinnen sprechen von Informationsrecht)
74 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
fällt einem dazu nichts mehr ein!

(screenshot twitter 20190126)
Eine
Mutter, die wirklich liebt,
tötet ihr Baby nicht ! |
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Ein
Vater, der wirklich liebt,
läßt nicht zu,
daß sein Baby getötet wird ! |
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