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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

Sind KinderabtreiberInnen
AuftragsmörderInnen ?
 


vorher

 

nachher


Das getötete Kind hätte unserer
schützenden Hände bedurft

Papst Franziskus:
 
„Wie kann ein Akt, der das unschuldige Leben (...) unterdrückt, therapeutisch, zivil oder menschlich sein“?
 
Eine Schwangerschaft abzubrechen sei, „wie jemanden zu beseitigen“.
 
„Ist es richtig, ein menschliches Leben zu beseitigen, um ein Problem zu lösen?“
 
 „Ist es richtig, einen Auftragsmörder anzuheuern, um ein Problem zu lösen?“
 
„Einen Menschen zu beseitigen ist wie die Inanspruchnahme eines Auftragsmörders, um ein Problem zu lösen“

 

Das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eines unschuldigen Menschen nennt man MORD !

 

Das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eine schuldigen Menschen (in Staaten wo es die Todesstrafe gibt) nennt man HINRICHTUNG !

 

Das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eines unschuldigen (bei einer Abtreibung) kann mal nicht anders als MORD nennen, auch schon deshalb, weil der kleine Mensch wehrlos ist, was alles noch verwerflicher macht!

 

Die Mutter weiß, daß sie unter ihrem Herzen ein Kind trägt.
Sie läßt sich in einer Beratungsstelle beraten und erhält den "Beratungsnachweis".
Damit geht die Mutter zu einem Mediziner, der in ihrem Auftrage ihr Kind tötet.
MORD ist das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eines unschuldigen und wehrlosen Menschen
In diesem Sinne ist der
Kinderabtreiber
ein
"Auftragsmörder"!

 

Seitdem Kristina Hänel der Öffentlichkeit als Kinderabtreiberin bekannt wurde, weil sie sich u.a. auch den Schlichtungsversuche der Staatsanwaltschaft widersetzte, läßt die selbstgefällige Radikalfeministin und Allgemeinmedizinerin keine Möglichkeit aus, sich in den Medien als eine Medizinerin darzustellen, die doch den Frauen helfen wolle.
Sie sieht darin sogar ihre Berufung, wie man noch auf der Homepage lesen kann. Töten als Berufung?
 


 

 

Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel hat von den gesetzlichen Bestimmungen, daß was z.B. der §219a StGB verbietet und was nicht, "0,00 Ahnung", dafür kennt sich sich aber bestens damit aus, wie man der Mutter gegen Entgeld ihr ungeborenes Kind tötet.

In der Sendung Heute+ life "Werbeverbot für Abtreibung"
klärt die Kinderabtreibungs-Spezialistin Hänel die Zuschauer
über den § 219a und was angeblich beabsichtigt ist:
 

"Der § 219a hat diese ganz große Besonderheit, da er sagt, wenn ich anbiete und damit sachlich informiere, dann wird das als Werbung beurteilt.

Das ist diese Besonderheit an dem § 219a, das kann man nicht verstehen, das ist nicht logisch, ist auch juristisch nicht wirklich verständlich. Hat mit diesem besondern Thema Schwangerschaftsabbruch zu tun und das man Ärzten die Informationsmöglichkeiten nehmen möchte."


Seit mehr als einem Jahr kommt von Hänel mühlenartig ihr Mandra: "Ich habe nicht geworben, ich habe nur informiert."
Die dauernde konsequente Berieselung der Bevölkerung mit diesem "Mandra" (nicht nur durch Unterstützung linker Medien) hatte tatsächlich Erfolg und selbst Politiker bedienten oder bedienen sich "Hänels-Sprache".

 

Abtreiberin Hänel hat nach ihrer Überzeugung auf ihrer Homepage über ihre "Dienstleistung: Töten ungeborener Kinder mach §218" nur informiert,
so wie der Metzger
informiert über 1 kg Gulasch von besten Bio-Rindern
oder

der Bäcker,
der über sein Vier-Körner-Bio-Brot und die "frischen Berliner" informiert.
Der Hinweis, daß entweder Bargeld oder auch ein Gutschein angenommen wird und man alles im Laden bekommen könne, ist ebenfalls reine Information. So jedenfalls sieht es Hänel und so möchte sie das notfalls vor dem Europ. Gerichtshof durchsetzen.


Wenn man die Bedeutung der Worte ändert oder verdreht, wird aus Lüge Wahrheit und umgekehrt ...so einfach ist das.

Für Kristina Hänel hat sich das ganze Theater, wie sie die die juristische Auseinandersetzung um den § 219a  nennt, sicher heute schon gelohnt.

Gut, Sie wurde zu 6.000 Euro bestraft, hat die Gerichtskosten der beiden Instanzen und ihre Anwaltkosten zu zahlen, und... Hänel will weitermachen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg, damit der §219a endgültig fällt.

Und wenn sie dann vor dem Europ. Gerichtshof steht, werden weitere, nicht unerhebliche Kosten für Gericht und Anwalt aufgelaufen sein.
Doch das interessiert die 62-jährige Hänel überhaupt nicht, da ihre Freunde, Feministinnen und auch Politiker mit Krokodilstränen in die Öffentlichkeit gegangen sind ...
und
sehr schnell einen fünfstelligen Euro-Betrag an Spendengeldern gesammelt haben ... und es sprudelt immer noch weiter.


Aufschlußreich ist ein Video-Beitrag des ZDF Heute+ life, der am 13.12.2018 im Internet veröffentlicht wurde.
 

Dort gibt die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel  auch einiges aus ihrem privaten Umfeld preis.



Und heute?
Hänel kommt, trotz diesem "ganzen Theater", heute noch dazu, im Auftrag der Mütter deren Kinder in ihrer Praxis zu töten ... aber eine Abtreibungstöterin sei sie nicht.

"Ich bin leider durch die Situation so überlaufen, das ich Frauen wegschicken muß. Ich kann die Frauen nicht mehr versorgen und ich bin eben auch die einzige Ärztin in Gießen, die Abbrüche macht, daß heißt: Ich brauche wirklich nicht mehr zu werben ..."

Die Initiative "Nie wieder" glaubt es der Kinderabtreiberin aufs Wort ... und noch was:
 


Mit Abtreibung soll man nicht viel verdienen oder gar  reich werden können, so hat sich Hänel einmal gegenüber der Presse geäußert.

So wie Friedrich Andreas Stapf aus München hat sich Kristina Haenel auf die Kinderabtreibung spezialisiert.
Bei Stapf in München ist es offensichtlich, daß das Töten von Kindern nach §218 ein gutes Geschäft ist.
Monatlich dürfte Stapf alleine an Miete für seine Tötungspraxis etwa 10.000 € zahlen müssen, zuzüglich Nebenkosten, Löhne für die Angestellten, für die Anästhesisten und, und, und.
Stapf fährt gerne schnelle Autos, hat teure Hobbys und u.a. einen Bungalow am Starnberger See ... standesgemäß... wie es sich gehört ... das muß alles finanziert werden.

Um dies alles zu finanzieren, um diesen Lebensstandard zu erhalten, dürfte Stapf Tag für Tag auf 15-20 "Aufträge von Müttern" angewiesen sein, um deren Kinder zu töten, damit die notwendigen Gelder reinkommen.

Dem Münchener Tötungsspezialist, der eigentlich schon Rente beziehen könnte, dürfte es nicht ganz egal sein, wie das "Theater um §219a" ausgeht, denn durch eine Gesetzesänderung würden zunehmende Konkurenten einen Teil seiner guten Pfründe erheblich schrumpfen lassen ... und das wird Stapf sich nicht leisten wollen oder können.
Vielleicht geht er dann auch bald in Rente?

Wie viele Kinderabtreibungen die Giessener Spezialistin täglich durchführt und wie viele Euro sie monatlich mit Blutgeld erwirtschaftet, wird uns Frau Hänel sicher nicht verraten.

Wenn auch das ganze "Theater" für Hänel negativ ausgehen sollte, der große Gewinner (an Blutgeld-Euros) wird sie heute schon sein
und
der große Verlierer werden immer die von ihr getöteten Kinder mit deren oft erkrankten Müttern sein.
Wie lange noch will unsere sozial und friedlich ausgerichtete dämokratische Gesellschaft sich diesen Irrsinn noch leisten?

Kristina Hänel wird einst vor unserem Schöpfergott stehen und, so wie wir alle, Rechenschaft abgeben müssen.
Ob dann ihr Einwand, Kinderabtreiberin sei ihre Berufung, vor GOTT Bestand haben wird, wagen wir zu bezweifeln.

 

 

„Abtreibung ist Mord.
Das ist die Wirklichkeit“

(Paris) Aussagen von Bertrand de Rochambeau, Vorsitzender des Gynäkologenverbandes Syngof, der größten Interessensvereinigung französischer Frauenärzte und Geburtshelfer, lösten in Frankreich großen Wirbel aus. Dabei machte der bekannte Frauenarzt nur eine Tatsachenfeststellung.
 

De Rochambeau erklärte am 11. September in einem Interview für die Sendung Quotidien des Fernsehsender TMC, warum er keine Abtreibungen durchführt. Seine ebenso klare wie logische Begründung: Weil Abtreibung Mord ist. Der Arzt wörtlich:

„Wir sind nicht da, um Menschenleben zu töten“.

De Rochambeau berief sich auf die Gewissensfreiheit. Im französischen Abtreibungsgesetz, der Loi Veil, ist das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben.

Die Journalistin reagierte mit dem Hinweis, daß das Gesetz aber nicht von der Tötung eines Menschen spreche und und fragte bei de Rochambeau nach, ob Abtreibung denn Mord sei. Der Frauenarzt antwortete ohne Zögern:

„Ja, Madame!“

„Das ist meine Überzeugung, weil das die Wirklichkeit ist.“

Damit zog er sich, als die Sendung ausgestrahlt wurde, die aggressive Reaktion der französischen Gesundheitsministerin Agnes Buzyn zu. „Nichts und niemand“ dürfe die Abtreibung „behindern“, so die Ministerin in einer gemeinsam mit Marlène Schiappa, Staatssekretärin für die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, unterzeichneten Presseerklärung.

Die Schriftstellerin Schiappa ist eine Radikalfeministin aus trotzkistischem Elternhaus, die aus Protest gegen ihren Vater Mitglied der Sozialistischen Partei (PS) wurde. Seit 2017 gehört sie Macrons Bewegung La République en Marche (REM) an. Mit ihrem Staatssekretariat fördert sie die Gender-Ideologie und nahm im vergangenen Juni als erstes französisches Regierungsmitglied in San Francisco (USA) an der ältesten Gay Pride der Welt teil. Seit vergangenem Jahr liegt sie im Streit mit Frankreichs Gynäkologen. Israel Nisand, Vorsitzender des französischen Berufsverbandes der Frauenärzte und Geburtshelfer, zeigte sich „schockiert“ über „falsche Zahlen“, die von Schiappa verbreitet wurden. Die Staatssekretärin hatte behauptet, daß bei 75 Prozent aller Geburten in Frankreich ein Dammschnitt erfolge, und bezeichnete das als Form der ärztlichen „Gewalt gegen Frauen“.

Die Hämatologin Buzyn war bis zu ihrer Berufung in die Regierung von Staatspräsident Emmanuel Macron parteilos. Seither gehört sie ebenfalls dessen Bewegung REM an. Buzyn war bereits in der Vergangenheit als entschiedene Verteidigern der Loi Veil, dem nach Simone Veil (1927–2017) benannten französischen Abtreibungsgesetz, aufgefallen. Wer nicht Abtreibungsbefürworter ist, hätte in einer französischen Linksregierung gar keine Chance Gesundheitsminister zu werden. Der amtierende Staatspräsident Macron gehörte bis 2016 der Sozialistischen Partei an und war unter Staatspräsident Hollande Wirtschaftsminister. Agnes Buzyn, Jüdin wie Simone Veil, war in erster Ehe mit Pierre-François Veil, einem Sohn Simone Veils verheiratet.

In ihrer Erklärung gifteten Buzyn und Schiappa gegen Bertrand de Rochambeau:

„Wir dürfen keinen Angriff gegen die Rechte der Frauen auf einen freien Zugang zur gewollten Schwangerschaftsunterbrechung zulassen, egal von welcher Seite er kommt.“

Ähnliche Stellungnahmen erfolgten durch regierungsnahe Spitzenvertreter der Ärztekammer und feministische Organisationen. Die Aussagen de Rochambeaus wurden als „skandalös und untragbar“ beschimpft. Sie seien eine „Schandfleck für den gesamten Berufsstand“.

Syngof präzisierte, daß de Rochambeau im Interview nicht in seiner Funktion als Vorsitzender der Interessensvertretung gesprochen habe, betonte aber zugleich, daß „das Recht auf Gewissensfreiheit nicht zur Diskussion steht“.
Quelle: www.katholisches.info/20181017

Text: Giuseppe Nardi

 

 

Es ist schon niederträchtig,
wie zielstrebig Abtreibungslobbyisten, Feministen
und linke, lebensfeindliche Genossen
Begriffe in die Öffentlichkeit tragen, diese transformieren und
z.B. aus Werbung einfach Information machen/machen wollen.

Solche oder ähnliche Plakate liest man häufiger bei
Demonstrationen gegen ein angebliches
Informationsverbot über "Schwangerschaftsabbrüche".

Es zeigt, daß viele der für ein "Informationsrecht von Frauen" sich
einsetzende Demonstranten sich mit der Materien keineswegs wirklich
auseinandergesetzt haben oder die Gehirnwäsche bereits schon fest im Kopf sitzt.
Massen-Kinderabtreiberin Hänel hat es scheinbar erreicht, denn seit
über einem Jahr trägt sie diese "Botschaft" in die Öffentlichkeit, unterstütz
von vielen Medien, Politikern und indoktrinierten Bürgern.

Wenn Tötungsspezialistin Hänel öffentlich preisgibt, daß sie persönlich
Schwangerschaftsabbrüche durchführt, also Kinder vor deren Geburt tötet und
darauf hinweist, daß dies in ihrer Praxis gegen Entgeld vorgenommen wird,
so müßte eigentlich der Dümmste in unserer Republik erkennen:
Hier wird geworben und nicht informiert.

Gerade vor Weihnachten wird eifrig geworben, oft übertrieben oder gar reißerisch. Dies unterstellen wir keinem Abtreibungsarzt.

Aber: Jedes Produkt, was gegen Entgeld anboten wird,
wie z.B. Pommes, Bratwurst, Eis, uvm.
 aber auch "Dienstleistungen" wie "Abtreibungen",
erfährt durch das "öffentlich machen" eine Bewerbung,
so ist bislang immer gewesen.

Wenn nun die Lebensfeinde, die Gegner des Menschenrechts auf Leben,
der Auffassung sind, das soll nicht mehr so sein,
das sind einfach nur Informationen und ist keine Werbung mehr, dann müssen
 unsere Wirtschaftsexperten und Werbeunternehmen schnell umdenken.

Dieses perfide Transformieren eines Begriffes nutzen
die Lebensfeinde, die Gegner des Menschenrechts auf Leben,
ein vermeintliche Recht der Mutter
auf Töten ihres noch nicht geborenen Kindes
straffrei legalisieren zu wollen.

Mögen die Menschenfeinde zur Besinnung kommen, damit
sie zu Weihnachten nicht das vorfinden,
wofür sie kämpfen:
Eine leere Krippe


"Was Ihr einem meiner Geringsten getan habt,
das habt Ihr MIR getan."
 

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Am 12.12.2019 findet der Berufungsprozeß der
Massen-Kinder-Abtreiberin
Kristina Hänel vor dem Landgericht Gießen statt.

Nicht nur Hänel, sondern auf viele ihrer Unterstützer und Mitstreiter,
Gegner eines Menschenrecht auf Leben für ALLE,
haben das
"Kriegsbeil" ausgegraben
und "
stürmen gegen das Landgericht Gießen", um die
dortigen
Richter einzuschüchtern und zu bewegen,
den Weg frei zu machen für eine
Legalisierung der
straffreien Werbung für das Töten nach 218.

Warum haben Mütter und solche, die es noch werden können,
solche hirnrissigen und kranken Ideen im Kopf,
wenn Sie
gegen
das
Menschenrecht auf Leben für ALLE aufbegehren?

Freiheit zu entscheiden hat der Mensch
nur innerhalb der Gebote GOTTES !

Das Töten eines Menschen,
egal ob vor oder nach seiner Geburt,
verstößt gegen die Gebote Gottes
und ist eine offene Kampfansage gegen den Schöpfer-GOTT.

Artus, Gabel, Hänel, Löffler, Riese, Schauws, Szasz  uvm.
kämpfen wie von Sinnen für eine Abschaffung der §§ 218/219 StGB.
Ist diese "Treiberriege" eine "Riege von Betroffenen?"


(Screenshot vom 7.12.2019 als Beweis)

 

Das Landgericht lässt bitten

Kommende Woche wird in Gießen der Fall der Abtreibungsärztin Kristina Hänel neu verhandelt.
(Beitrag von  Stefan Rehder 07. Dezember 2019 /Deutsche Tagespost)
 

Kommende Woche steht Kristina Hänel wieder vor Gericht. Am 12. Dezember wird vor dem Landgericht Gießen der Fall der Ärztin, die seit Jahren vorsätzlich gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstößt, erneut verhandelt. Nötig ist das, weil das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt Anfang Juli ein bereits ergangenes Urteil des Landgerichts aufgehoben hatte.

Das hatte im Oktober 2018 in einem Berufungsverfahren das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom November 2017 bestätigt, das Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt hatte. Daraufhin hatte Hänel Revision beim OLG Frankfurt beantragt. Das OLG begründete seinen Beschluss (Az. 1 Ss 15/19) damit, dass die Entscheidung des Landgerichts „aufgrund der nach Erlass des landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen Bestand“ mehr habe.
 

Reform von §219a im Februar beschlossen

Ende Februar hatte der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit eine Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen. Für den von Union und SPD eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ stimmten in namentlicher Abstimmung 371 Abgeordnete. 277 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Das Gesetz erweitert den früheren § 219a StGB um einen neuen Absatz 4, der zusätzliche Ausnahmetatbestände vom Werbeverbot für Abtreibungen enthält. Seit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darauf hinweisen, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Vorher war ihnen das verboten. Weil der Gesetzgeber jedoch nach wie vor nicht will, dass eine vorgeburtliche Kindstötung wie eine normale medizinische Dienstleistung erscheint, bleibt es Ärzten, Krankenhäusern und ambulanten Abtreibungseinrichtungen auch nach der Reform des § 219a verboten, Methoden oder Verfahren vorgeburtlicher Kindstötungen öffentlich anzupreisen.
 

Die Strategie dahinter: Aufmerksamkeit erzielen

Gestattet wurde ihnen stattdessen, auf staatlich organisierte Informationsangebote zu verweisen beziehungsweise zu verlinken, die über Methoden vorgeburtlicher Kindstötungen, Risiken für die Schwangere und Ähnliches informieren. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Neufassung des § 219a StGB zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führe. Ob sich das Landgericht Gießen dazu aussieht, muss abgewartet werden. Mit einem Freispruch rechnet indes niemand.
 

Ein Grund: Vergangene Woche bestätigte das Kammergericht Berlin ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, das die Gynäkologin Bettina Gaber im Juni diesen Jahres wegen Verstoßes gegen den reformierten § 219a zur Zahlung einer Geldstrafe von 2 000 Euro verurteilte hatte. Die 56-jährige hatte sich zuvor geweigert, den Satz– „auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“ – von der Webseite ihrer Praxis zu entfernen.
 

Hänel will verurteilt werden

Darüber hinaus will Hänel verurteilt werden. Ebenso wie Gaber hat auch Hänel in der Vergangenheit alle Angebote der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen einzustellen, wenn sie im Gegenzug auf Werbung für Abtreibungen auf ihrer Praxiswebseite verzichten, ausgeschlagen.

Nicht aus purem Trotz. Dahinter steckt eine Strategie. Die Berichterstattung der Medien sorgt für bundesweite Bekanntheit der Ärztinnen und stellen faktisch eine kostenlose Werbung für ihre Praxen dar. Im Falle Hänel geht die Strategie allerdings noch weit darüber hinaus. Die inzwischen 63-Jährige will ihren Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Das soll – so der Plan – das Werbeverbot für Abtreibungen für verfassungswidrig erklären und die Politik zu dessen ersatzlosen Streichung zwingen. Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichtes erklärte Hänel denn auch im Interview mit dem Online-Angebot der Wochenzeitung „Die Zeit“: „Der Fall wird neu aufgerollt und geht wohl noch mal durch zwei Instanzen. Für mich ist das ärgerlich, denn es bedeutet einen großen Zeitverlust.“
 

Die Paragraphen sollen gestrichen werden

Doch auch damit ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Die Abtreibungslobby, zu deren Galionsfigur die ehemalige Pro Familia-Mitarbeiterin in den vergangenen zwei Jahren avancierte, will über die Streichung des § 219a den § 218 StGB zu Fall bringen. „Aufruf zur Teilnahme am Berufungsprozess von Kristina Hänel am 12.12.19 in Gießen. Beginn der Kundgebung um 9 Uhr vorm Landgericht. Raus mit Schwangerschaftsabbrüchen aus dem StGB, das sind Berufsrechts- und Menschenrechtsverletzungen!“, twitterte etwa vergangene Woche die Kasseler Frauenärztin Nora Szás.

Und in der Tat: Etwas für das öffentlich geworben werden darf, kann unmöglich eine rechtswidrige Tat darstellen, auf deren Strafverfolgung der Staat nur unter bestimmten Bedingungen verzichtet.

 

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Weinheim, 24.5.2018
Klaus Günter Annen