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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

ZDF
positioniert sich gegen Menschenrechte
 

 

Am 29. Oktober 2018 strahlte das ZDF (öffentlich-rechtliche Sendeanstalt) das Familiendrama "Aufbruch in die Freiheit" aus. Eine Fernsehinszenierung im Auftrag des ZDF, genau passend zur aktuell wieder aufflammenden Diskussion
um den § 218 StGB und § 219a StGB.
Wollte das ZDF anheizen und Richtungsweisend sein?

Eine Ehefrau befreit sich nicht nur von ihrem Ehemann, sondern auch von ihrem noch nicht geborenen Kind, welches sie illegal von einem Kurpfuscher töten ließ.
Dramatisch, weil sie die Kindstötung fast mit ihrem eigenen Leben bezahlen mußte und dann ihre noch lebenden drei Kinder ohne Mutter dargestanden wären.

Und wer ist allem schuld? Natürlich zunächst der Ehemann, der seiner Ehefrau nicht die notwendige Freiheit gewährte,
dann das System, die Gesellschaft, der Staat,
denn das Töten eines noch nicht geborenen Kindes
stand in den 70zigern noch unter hoher Strafe für Mutter und Tötungsmediziner.

Der Film von Isabel Kleefeld schlägt eine Bresche für die Mütter, die aus gewachsenen traditionellen Strukturen ausbrechen und selbst entscheiden wollen,
ob sie ihr Kind im Mutterleib töten lassen oder nicht.

Eine Botschaft, die zerstörender gar nicht sein kann.

Nicht, das das ZDF diesen Film produzieren ließ und mit mächtigen Bewerbung in die Öffentlichkeit drängte, sondern falsche Informationen werden auch noch gratis mitgeliefert, zumindest befinden diese sich z.Zt. auf der Homepage des ZDF.

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche wurden bislang von Staatsanwaltschaften noch nie beanstandet. Wenn ein(e)Tötungsmediziner(In) angibt, diese Tötungen nach 218 StGB durchzuführen, dann ist das erst strafbar, weil eindeutig Werbung)

Man darf annehmen, das Feministinnen und Abtreibungslobbyisten bis in die höchsten Stufen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt ZDF vorgedrungen sind und nun ihre menschenverachtende Positionen verbreiten und durchsetzen wollen. Und der Bürger finanziert das noch über die Rundfunkgebühren.

Wenn auch unsere Möglichkeiten des Widerstandes begrenzt sind, sollten wir die Medien,
die sich gegen die Menschenrechte und
gegen den Schutz des ungeborenen Lebens stellen,
abmahnen und keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen, bis eine Änderung geschehen ist.

Wenn Sie nichts tun, tun es andere,
aber anders, als Sie es wollen!
 

Anstalt des öffentlichen Rechts
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
55100 Mainz

Tel.: 06131/70-0
Fax: 06131/70-12157
E-Mail:
info@zdf.de
 

Intendant
Dr. Thomas Bellut

 
Der Film "Aufbruch in die Freiheit" beginnt damit, daß eine dreifache Familienmutter ihre Schwangerschaft vor ihrem Ehemann verschweigt und ihr Kind heimlich töten läßt.
Mit anderen Worten: Die Frau fühlte sich frei, nachdem ihr Kind getötet war ... mit der Tötung begann ihr "Aufbruch in die Freiheit".
Eine fatales und menschenverachtendes Signal
 

Der ausgestrahlte Film wird von den LINKEN und Feministinnen hoch gelobt und als Ermutigung propagiert,
den Kampf gegen ein Werbeverbot des Tötens von ungeborenen Kindern und gegen das Verbot der Kindstötung nach §218 selbst, fortzuführen, eben
Freiheit durch Abtreiben.

In diesem Zusammenhang ist es verwunderlich, daß LINKE und linke Medien Mitte September 2018 eine Hetzkampagne gegen eine Kölner Buchhandlung initiierten und gar Strafanzeigen gestellt wurden.
Natürlich wurde das Schaufenster durch andauernde Veröffentlichungen in den Medien bald zerstört.
(Ein Werk von friedlich gesinnten linken Chaoten?)

Die Kölner Buchhandlung hatte gewagt, ihre Schaufesterwerbung, mit Blick auf Abtreiben und Freiheit, nach ihren Vorstellungen zu gestalten.

Warum soll es keine Vergleiche geben dürfen?
Es wird doch nicht gleichgesetzt.
Erst ein Vergleichen läßt eine Beurteilung zu, was besser, was schlechter oder was noch schlechter war oder ist.

Die "Initiative Nie Wieder!" relativiert nicht die Verbrechen der Nazis!
Die "Initiative Nie Wieder!" relativiert aber auch nicht die Verbrechen der "Abtreibungen" in einer Demokratie!
Hier sollen zwei Zahlen für Ihre eigene Einschätzung genügen:


Die Verbrechen der Nazis (Weltweit mit den Opfern des 2. Weltkrieges innerhalb der 6 Kriegsjahre) kosteten
etwa 60 Millionen Menschen das Leben.

Durch die Verbrechen der "Abtreibung" sind heute jährlich weltweit mindestens 40 Millionen Tötungen zu beklagen.
 
Das bedeutet:
73 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen
wurden bis heute
etwa 2.920.000.000 (2.92 Milliarden)
Kinder durch Abtreibung getötet.
 

Abtreibung,
das vorsätzliche "Zu-Tode-bringen" eines unschuldigen und wehrlosen Menschen
ist MORD,
ein menschenverachtendes Verbrechen
(Papst Johannes Paul II. / Papst Benedikt XXI. / Papst Franziskus
 

Erst nachdem Sie beide Zahlen haben, können Sie vergleichen und eine Aussage machen
oder sich auch die Frage stellen:

Vorab:  Ein getöteter/ermordeter Mensch ist einer zuviel!

Waren die NAZIS
oder
sind wir heute die größeren Verbrecher?


 

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Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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- Klaus Günter Annen -
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Weinheim, 24.5.2018
Klaus Günter Annen