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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Das Geheimnis der Freiheit
ist der MUT !

(Perikles, 443.429 v. Chr)

 

 

 

Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD,
WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT,
GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                             Papst Leo XIII.(1891)

 

Auch darüber müssen wir reden:
Von Abtreibern, Beihilfetätern und Mitwissern

 

Wie reagieren Tötungsspezialisten nach 218 StGB
auf die Änderung des Werbeverbots (§ 219a)

 

Wer in CORONA-Zeiten schläft, wacht in der Diktatur auf !

Kind "ein Schaden, der nicht mehr
rückgängig gemacht werden kann" ?

15.12.2021

Wie nennt man Mediziner,
die gegen Entgelt
Kinder vor deren Geburt töten?

13.07.2021

Der menschenverachtende Verein
"DoctorsforChoiceGermany" und
sein Lügengebäude

06.07.2021

Eine ehemalige "Abtreibungsklink-Besitzerin" packt aus

04.05.2021

Die Bestie Mensch

18.04.2021

Töten von Kindern nach dem
"GOLDSTANDARD"

16.04.2021

Berliner Abtreiberin Bettina Gaber
möchte kein Leben schützen

15.04.2021

Tötungsmedizinerin aus England
"hilft im "Med. Zentrum Pro Familia"
in Bremen aus"

29.03.2021

Heuchelei:  HOLOCAUST - Gedenktag

27.01.2021

Kinderabtreiberin Kristina Hänel scheitert vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

20.01.2021

 

Wichtige ältere Beiträge

 

Ab wann ist der Mensch ein Mensch?
Hier zur BZgA - Broschüre:

Beiträge zum Thema § 219a

Europäischer Gerichtshof stärkt die Meinungsfreiheit
der Lebensrechtler in ganz Europa

- Eine Dokumentation eines langen Rechtstreites

 

Rechtswidrig - aber trotzdem erlaubt
 - das vorgeburtliche Tötungsgesetz des
BVerfG vom 28.5.1993

 

Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung
- BVerfG 25.2.1975 -

 

 



 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit
auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"
                                       Papst Johannes Paul II.

 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

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Weinheim, 24.5.2018
Klaus Günter Annen