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Wenn ihr die Augen nicht braucht, um zu sehen,

 werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!

 Jean Paul (1763-1825)

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Herzschlag

eines Kindes

(10. Schw. woche)

Wo eine Gesell-schaft sich dazu verführen läßt, be-stimmte Personen als nicht voll menschlich und daher minderwertig und ohne Anspruch auf Achtung zu be-trachten, dort sind die kulturellen Vor-aussetzungen für einen menschlichen Holocaust gegeben.

 

Ronald Reagan "Recht zum Leben" S.24/25

 

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Deutschlands Tötungs-Spezialist No.1

Friedrich Andreas Stapf

Hat bereits

über 60.000

ungeborene Kinder getötet!
 

Friedrich Andreas Stapf

 

 STAPF :      Ich fühle mich nicht als Mörder.

 
Internationale Gesetze geben Ihnen die Antwort:

"Das vorsätzliche zu Tode bringen eines unschuldigen Menschen ist Mord!"

Es spielt keine Rolle, was Sie fühlen, Herr Stapf!!

Der Massentöter (*) Friedrich Andreas Stapf sucht für seine

täglichen Abtreibungsmorde  Arzthelfer, die ihm dabei assistieren!

 

Oct 16, 2009 08:34 UTC
 
   Arzthelfer/in
Firma: Dr.Friedrich Andreas Stapf Frauenarzt
Firmensitz: München
Dienstort: München
job Monitor ID: 5450890
Beschreibung:
   
Wir sind eine Arztpraxis auf dem medizinischen Bereich der Gynäkologie und suchen ab sofort einen Arzthelfer (w/m) in Vollzeit. Ihre Aufgaben: - Mithilfe bei ambulaten OPs - Postoperative Überwachung der Patienten - alle weiteren anfallen Tätigkeiten im Rahmen einer/s Arzthelfers/in Unsere Anforderungen: - 1-2 Jahre Berufserfahrung wünschenswert, jedoch nicht Bedigung - Berufsanfängern geben wir gerne eine Chance - zuverlässig, diskret, teamfähig Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung in schriftlicher oder telefonischer Form. Gerne können Sie sich vorab über die Tätigkeit informieren, eine Anfrage/ Bewerbung per E-Mail ist ebenso möglich.
Anzahl der offenen Positionen: 2
Arbeitsbeginn: 14-10-2009
Arbeitszeit: Vollzeit
Vertragsart: unbefristet
Führerschein: Reisebereitschaft nicht erforderlich
Gehalt: übertariflich
Zuletzt modifiziert: 15-10-2009



Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Firma Kontaktperson
  Dr.Friedrich Andreas Stapf Frauenarzt
Fäustlestr. 5
80339 München
Deutschland
  Friedrich Stapf
fstapf@mac.com

 

DER SPIEGEL 32/1996 VOM 05.08.1996, SEITE 58


"Da sitzt der Massentöter"
WIE BAYERN ABTREIBUNGSWILLIGE MEDIZINER EINSCHÜCHTERT
 

Kurz vor Ende der Marathondebatte zum bayerischen Abtreibungsrecht im Münchner Landtag entdeckt der CSU-Abgeordnete Thomas Zimmermann den Feind des christlichen Abendlandes.

 "Da oben", deutet der Abgeordnete mit ausgestrecktem Arm auf die Besuchertribüne im Landtag, "da oben sitzt der Massentöter, der Massentöter ungeborenen Lebens."


Der Mann auf der Tribüne ist der Arzt Friedrich Stapf, 50. Seit drei Jahren unterhält er eine Ambulanz für Schwangerschaftsabbrüche im Münchner
Westend, die einzige in ganz Südbayern.
Zimmermann, ein Berufskollege Stapfs, wird für seine Entgleisung nicht gerügt. Die Sitzungsleiterin, eine CSU-Frau, hat sie angeblich nicht gehört.

Eine Entschuldigung, wie die Opposition sie verlangt, verweigert der christsoziale Volksvertreter. "Entschuldigen", fragt er, "bei wem, für was?"
Der Eklat im Landtag kennzeichnet das Haßklima, das die bayerische Christenpartei in ihren Stammlanden seit Monaten schürt. Mit ihrem Sondergesetz treibt die CSU-Regierung nicht nur Frauen, die abtreiben lassen wollen, zu Ärzten außerhalb des Freistaats, sie stellt auch einen ganzen Berufsstand unter Kuratel.
Frauen werden in Bayern entgegen der Bundesregelung künftig gezwungen, bei der Schwangerschaftsberatung die Gründe für den Abbruch zu nennen.
Ärzte dürfen höchstens ein Viertel ihres Einkommens aus Abtreibungen beziehen.
Abtreibungsambulanzen, wie es sie überall in der Bundesrepublik gibt, werden im Freistaat völlig verboten. Medizinern, die von der Landesregierung keine Lizenz für Schwangerschaftsabbrüche bekommen und sie dennoch vornehmen, droht sogar Haft bis zu einem Jahr - bayerisches Sonderstrafrecht, denn eine derartige Regelung sieht der Bundesgesetzgeber nicht vor.
Praxen und Wohnungen von Ärzten dürfen nach dem neuen Gesetz durchsucht werden. Meldet ein Arzt eine Abtreibung nicht oder zu spät, muß er bis zu 10 000 Mark Bußgeld zahlen. Bis zu 20 000 Mark werden fällig, wenn er etwa eine Bescheinigung über eine gynäkologische Fortbildung zu spät einreicht.
Überwachen sollen die Einhaltung des Gesetzes die Gesundheitsämter und Bezirksregierungen.

Pro Familia, die in Bayern mehrere Beratungsstellen für Schwangere betreibt, fürchtet: "Das bisher schon dürftige Netz der Versorgung für einen
ambulanten Schwangerschaftsabbruch wird zusammenbrechen. Kein Arzt und keine Ärztin wird sich den geplanten Kontrollen unterwerfen."
Der Berufsverband der Frauenärzte, der in München seine Zentrale hat, kritisiert: "Hier werden Ärzte kriminalisiert."
Selbst die konservative Bayerische Ärztekammer hat die CSU-Regierung vor den "maßlos überzogenen" Eingriffen in die ärztliche Praxis gewarnt. Horst
Frenzel, Hauptgeschäftsführer der Kammer: "Die Offenlegungspflichten und Kontrollmechanismen werden die Bereitschaft der Ärzte zur Vornahme
derartiger Eingriffe stark beeinträchtigen. Dies könnte zur Folge haben, daß nicht mehr genügend Einrichtungen zur Verfügung stehen."
Schon seit längerem machen bayerische Staatsanwälte regelrecht Jagd auf verdächtige Mediziner. Ohne Voranmeldung erschien vergangenes Jahr bei
einem fränkischen Arzt die Kriminalpolizei im vollbesetzten Wartezimmer. Gegen ihn werde wegen des Verdachts auf einen illegalen
Schwangerschaftsabbruch ermittelt, teilten die Beamten dem Doktor mit. Von ihm war lediglich ein bereits abgestorbener Embryo ausgeschabt worden. Die
betroffene Frau hatte den Behörden in einer ganz anderen Angelegenheit von ihrem Arztbesuch erzählt. Doch die Fahnder bestanden auf der Herausgabe
der vertraulichen Patientenkarteikarte.
Ähnliches widerfuhr einem Arzt in Niederbayern, der seine Patientin zur Abtreibung nach München geschickt hatte. Die junge Frau war nach dem Eingriff auf der Heimfahrt in einen Autounfall verwickelt worden und hatte ihre Unaufmerksamkeit mit der Operation entschuldigt. Wenige Tage später meldete sich die Passauer Kriminalpolizei beim Gynäkologen der Frau und forderte die Herausgabe der Patientenakte, um zu prüfen, ob der Eingriff illegal war
(SPIEGEL 25/1996).
Allein 1994 ermittelte die bayerische Kriminalpolizei 29mal gegen Frauen und Mediziner.

Die Nürnberger Anwältin Christine Roth: "Bei mir in der Kanzlei stehen dann angesehene Frauenärzte, die um ihre Existenz zittern."
Roth sieht hinter dem Vorgehen der Justiz eine klare Strategie, um die Gynäkologen einzuschüchtern. Ihr fiel ein amtliches Schreiben der CSUBezirksregierung von Oberbayern in die Hände, in dem die Behörde die Münchner Staatsanwaltschaft bittet, gegen den Arzt Andreas Freudemann vorzugehen.

Freudemann betreibt in Nürnberg eine Abtreibungsambulanz.
Die Bezirksregierung schickte den Staatsanwälten einen Artikel aus Bild über den Arzt mit der Anmerkung, hier bestehe der "Verdacht unerlaubter
Werbung". In dem Bericht stand lediglich, daß Freudemann Abbrüche vornimmt.
Auch Journalisten wurden von der Kripo mit Vorermittlungen wegen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" nach Paragraph 219a StGB überzogen - nur weil sie über die Eröffnung der Ambulanz berichtet hatten.
Für Stapf und Freudemann, welche die Hälfte der knapp 10 000 Abtreibungen im Jahr in Bayern vornehmen, bedeutet das neue Gesetz das Aus. Denn alle Mediziner, die im Freistaat nach dem 30. Juni 1997 abtreiben wollen, müssen dafür eine Zulassung erbitten - selbst wenn sie schon seit Jahren praktizieren.
Die erhalten sie aber nur, wenn sie in diesem Jahr weniger als 25 Prozent ihrer Einnahmen aus Abtreibungen bezogen haben.
Barbara Nolte vom Berufsverband der Frauenärzte: "Mit dem Landesgesetz erreicht man genau das, was man mit dem Bundesgesetz verhindern wollte, den Abtreibungstourismus." Stapf hat bereits angekündigt, wie einst in den siebziger Jahren Transporte von abtreibungswilligen Frauen in andere Bundesländer zu organisieren.
Die Anwälte der beiden Ärzte arbeiten jetzt an Verfassungsbeschwerden, mit denen die Mediziner in Karlsruhe gegen den Eingriff in ihre Berufsfreiheit und
ihr Eigentumsrecht streiten wollen. Ein Teil der etwa 30 (von insgesamt 1500) Gynäkologen, die in Bayern Abtreibungen vornehmen, will sich der
Beschwerde anschließen. Keiner von ihnen, sagt Stapf, wolle die in Bayern vorgeschriebene Zulassung beantragen.

 

Parolen - kein Ersatz für Abtreibung

 

Der hessische Arzt Friedrich Andreas Stapf über die Folgen des Memminger §-218-Prozesses

Friedrich Andreas Stapf, 42, der sich in seiner Praxis im hessischen Landkreis Offenbach auf ambulante Schwangerschaftsabbrüche spezialisiert hat, ist Verfasser einer "Erklärung", deren mehr als 170 Unterzeichner aus der Ärzteschaft sich zu legalen Abtreibungen bekennen. Die Ärztinnen und Ärzte werfen den Ländern Baden- Württemberg, Bayern und Niedersachsen vor, zu verhindern, daß in ihren Grenzen "Nach Bundesrecht zulässige, qualifizierte ambulante Einrichtungen zum Schwangerschaftsabbruch" geschaffen werden - Folge: "Tausende von Frauen" seien jährlich gezwungen, aus Bayern und Baden- Württemberg nach Hessen oder aus Niedersachsen nach Bremen zu fahren, um dort abtreiben zu lassen.

SPIEGEL: Herr Stapf, Sie haben sich auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisiert. Warum?

STAPF: Eine Freundin von mir hat 1968 eine Abtreibung vornehmen lassen, bei einem alten Arzt, der das ohne Vollnarkose und ohne Lokalbetäubung wie ein Metzger gemacht hat, und da bin ich umgekippt. Dann habe ich mir gesagt: Das machst du mal anders und besser.

SPIEGEL: Empfinden Sie den Begriff "Abtreibungsarzt" als Schimpfwort?

STAPF: Nein.

SPIEGEL: Radikale Abtreibungsgegner, etwa in der CSU, bezeichnen Ihresgleichen als "Mörder" und "Embryonenkiller".

STAPF: Ich fühle mich nicht als Mörder. Schwangerschaftsabbrüche wurden juristisch von jeher anders beurteilt als Mord oder Totschlag, sie gehören zum Leben wie das Kinderkriegen. Es gibt keine zwei Arten von Frauen - solche, die abtreiben, und andere, die Kinder gebären; es gibt nur Frauen, die schwanger werden und dann das ihrer Meinung nach jeweils Richtige tun.

SPIEGEL: Im bayrischen Memmingen steht der Frauenarzt Dr. Horst Theissen wegen unerlaubter Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht. Ist Ihr Appell, der bereits von mehr als 170 Ärzten unterstützt wird, vor allem ein Akt kollegialen Beistands?

STAPF: Unsere Erklärung hat mehr mit den Folgen dieses schlimmen Prozesses zu tun. Theissen hat verantwortungsvoll gehandelt, er hat nur dann, wenn seiner ärztlichen Erkenntnis nach eine Notlage bestand, einen Abbruch gemacht. Man wirft ihm nun vor, er habe auch abgetrieben, wenn keine Notlage bestanden habe. Genau das aber können und dürfen Richter gar nicht beurteilen; entschieden werden muß laut Gesetz "nach ärztlicher Erkenntnis". Allenfalls ein medizinischer Gutachter kann hinterher sagen, ob ein Arzt falsch gehandelt hat.

SPIEGEL: Welche Auswirkungen hat der Memminger Prozeß auf die Ärzteschaft?

STAPF: Das Memminger Verfahren schüchtert die süddeutschen Ärzte ein. Wegen dieses Verfahrens können viele Frauen kaum noch eine Indikation bekommen. Die Ärzte dort haben Angst vor der bayrischen und der baden-württembergischen Justiz. Viele sagen: Um Gottes willen, der Staatsanwalt in meiner Praxis - das will ich nicht.

SPIEGEL: Sie selber leben in Hessen und registrieren die Folgen des süddeutschen Anti-Abtreibungs-Kurses in Ihrer eigenen Praxis.

STAPF: Ja. Es gibt in Bayern nur noch wenige Ärzte, die Indikationen stellen oder gar eine Abtreibung riskieren. Viele Kollegen zittern, die rufen dauernd hier an, und sie sagen ihren Patientinnen: Geht mit meinem Beratungs- oder Indikationspapier gleich nach Hessen.

SPIEGEL: Für die Geschäfte hessischer Ärzte ist diese Entwicklung nicht eben abträglich.

STAPF: Was heißt Geschäfte? Natürlich verdient ein Arzt auch Geld mit einem Schwangerschaftsabbruch, das ist schließlich eine Operation. Aber es ist eine üble Unterstellung, wenn der Stuttgarter CDU-Kultusminister Gerhard Mayer-Vorfelder behauptet, wir würden Frauen nicht von einer Abtreibung abraten, weil wir finanzielle Interessen hätten.

SPIEGEL: Sie und Ihre Mitstreiter setzen sich dafür ein, daß Schwangerschaftsabbrüche wohnortnah vorgenommen werden können, auch in Süddeutschland.

STAPF: Ja. Wenn eine Frau beispielsweise erst vom Bodensee nach Hessen angereist ist, hat sich ihr Entschluß zum Abbruch schon zementiert. Ich sage vielen Frauen, überlegen Sie sich's noch mal, mit Ihrem Freund und mit allem Pro und Contra. Ich kann allerdings der von weither gereisten Frau nur schwer klarmachen, daß sie wieder nach Hause fahren soll. Trotzdem schicke ich sie weg, wenn ich den Eindruck habe, daß sie sich noch nicht klar entschieden hat.

SPIEGEL: Was für Frauen kommen aus Süddeutschland in Ihre Praxis?

STAPF: Vor allem die Teenager-Schwangerschaften kommen fast immer aus Bayern und Baden-Württemberg, so was gibt's in Hessen gar nicht mehr, weil die Jugendlichen dort besser über Möglichkeiten der Empfängnisverhütung informiert sind. In Baden-Württemberg sollen die Lehrer im Unterricht ja nicht einmal über Verhütungsmittel reden; das Kondom soll dort nur in Verbindung mit Aids-Prophylaxe erwähnt werden.

SPIEGEL: Unionspolitiker wollen die steigenden Abtreibungszahlen mit Medienkampagnen stoppen, für die zum Beispiel in Baden-Württemberg sechs Millionen Mark ausgegeben werden sollen. Sie selber behaupten, daß solche Kampagnen den betroffenen Frauen eher schaden als nützen.

STAPF: Ja, das sehe ich so. Die angesprochenen Frauen fragen sich: Bin ich schlecht, bin ich eine Mörderin, wenn ich schon vier Kinder habe, vierzig Jahre alt bin und kein Kind mehr will? Die Leute, die mit Aktionen gegen Abtreibung solche Frauen negativ abstempeln, tragen auch die Verantwortung für die psychischen Schäden, die dadurch entstehen.

SPIEGEL: Was sind die Motive der Frauen, die abtreiben lassen wollen?

STAPF: Frauen lassen nicht leichtfertig abtreiben, sondern schweren Herzens, weil sie keinen anderen Ausweg sehen. Mehr als vierzig Prozent dieser Frauen haben schon ein oder mehrere Kinder. Frauen, die ledig sind und schwanger werden, geben überwiegend an, daß der Erzeuger nicht dazu steht. Zunehmend sind schwere soziale Mißstände der Grund für den Schwangerschaftsabbruch. Mit Sicherheit läßt sich sagen, daß 20 bis 25 Prozent der Abbrüche wegen Geldmangels, Arbeitslosigkeit oder Wohnungsnot verlangt werden.

SPIEGEL: Ein Zahnarzt aus dem oberschwäbischen Ravensburg will Abhilfe schaffen, indem er ein privates Heim für alleinerziehende Mütter baut, in Baden-Württemberg gibt es eine Versorgungsstiftung "Mutter und Kind". Können solche Einrichtungen nicht dazu beitragen, die Abtreibungsziffern zu senken?

STAPF: Solche Einrichtungen schon, aber mit Sicherheit nicht diese Plakate, die jetzt in Baden-Württemberg geklebt werden und den Schutz des ungeborenen Lebens propagieren sollen. Durchhalteparolen sind bei erwiesener Notlage und Indikation kein Ersatz für eine Abtreibung.

SPIEGEL: Herr Stapf, haben Sie selber Kinder?

STAPF: Ja, eines, und das zweite kommt im Mai.

SPIEGEL: Würden Sie Ihrer Frau zu einer Abtreibung raten, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen?

STAPF: Wenn meine Frau einen Schwangerschaftsabbruch haben wollte und ich dem zustimmen würde, dann müßte ein anderer Arzt die Indikation stellen. Wir würden es uns dann sicher lange überlegen, und wenn es erforderlich wäre, würde ich den Eingriff selber durchführen.

 

 

 

Wir prangern heute lieber die Verbrechen der Vergangenheit an
 aber versäumen es, die Verbrechen der modernen "Demokratie" zu bekämpfen.

"Ist nicht die ganze Geschichte der Menschheit

auch eine Geschichte der mißbrauchten Freiheit?"

                                                  Papst Johannes Paul II.

Tierschutz:  Ja Menschenschutz:  Nein
 

Und niemand sage, er hätte das alles nicht gewußt!

 
 

Wichtiger Hinweis: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf dieser Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
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